Energiewende soll Fahrt aufnehmen

Veröffentlicht am: 23.05.2023
Der bundesweite Einbau intelligenter Strommessgeräte – Smart Meter – lief bisher nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) soll Abhilfe schaffen.

Was ändert sich?

  • Klarer Rollout-Fahrplan: Die Rollout-Fristen orientieren sich am Zieljahr 2030. Bis dahin soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitstehen. Konkret bedeutet dies, dass 95 Prozent der Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung intelligente Stromzähler erhalten sollen.
  • Drei-Hersteller-Regel entfällt: Bisher verlangte der Gesetzgeber, dass für jede Entwicklungsstufe die Geräte dreier unabhängiger Hersteller zertifiziert sein mussten. In Zukunft gibt der innovativste Hersteller das Tempo vor.
  • Agiler Rollout ermöglicht: Messstellenbetreiber können bereits jetzt mit dem Einbau intelligenter Messsysteme beginnen, auch wenn noch nicht sämtliche Anwendungsfälle zur Verfügung stehen. Die fehlenden Anwendungsfälle können zu einem späteren Zeitpunkt per Softwareupdate eingespielt werden. Unter Anwendungsfällen versteht man Funktionen, die mit Hilfe eines Smart Meter Gateways realisiert werden können, aus den Bereichen Smart Metering, Smart Grid, Smart Mobility sowie Smart Home und Smart Services.
  • Gerechtere Kostenverteilung: Verbraucher sollen für ein intelligentes Messsystem nicht mehr bezahlen als für ein modernes Messsystem. Deshalb wird der Preis für sie bei 20 Euro gedeckelt. Die restlichen Kosten übernehmen die Netzbetreiber, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese zum jetzigen Zeitpunkt am meisten vom Rollout profitieren.
  • Dynamische Stromtarife: Bis spätestens 2025 muss jeder Anbieter einen variablen Strompreistarif anbieten. Dies dient dazu, die Stromnetze zu stabilisieren, denn wenn viel Strom vorhanden ist, sinkt der Preis und dadurch steigt der Anreiz, den Strom zu nutzen.

Wichtig zu wissen: Beim Messstellenbetrieb unterscheidet man den grundzuständigen (gMSB) und den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Bei ersterem handelt es sich in der Regel um den örtlichen Netzbetreiber; wMSB ist laut Gesetz „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 MsbG wahrnimmt.“

Es steht Verbrauchern frei, ihren Messstellenbetreiber zu wählen. Für BRUNATA-METRONA und unser Tochternunternehmen BlueMetering als wMSB spricht das überregionale Angebot und die Möglichkeit, Submetering und Metering aus einer Hand zu beziehen. Darüber hinaus werden wir auch als Energieserviceanbieter (ESA) agieren. Dabei handelt es sich um eine neue Rolle in der Marktkommunikation, die BlueMetering zusätzlich übernehmen wird. Sie ermöglicht neue Beratungsleistungen im Bereich der Energieverbrauchsoptimierung für Unternehmen, die schon über ein eigenes Energiemanagement verfügen und verpflichtet sind, ihr energetisches Verhalten zu optimieren oder die das Ziel haben, Energie zu sparen.

Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

BRUNATA-METRONA Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Etwa ein Drittel der in Deutschland eingesetzten Primärenergie entfällt auf den Gebäudesektor. Die ehrgeizigen und notwendigen nationalen CO2-Einsparziele sind nur erreichbar, wenn die Potenziale konsequent identifiziert und genutzt werden.

Unterjährige Verbrauchsinformationen

Unterjährige Verbrauchs­informationen

Transparente Verbrauchsdaten ermöglichen Eigeninitiative beim Energiesparen. Kürzere Informationsintervalle erhöhen jedoch den Verwaltungsaufwand. Abhilfe schafft ein routiniertes Dienstleistungsunternehmen mit den passenden Tools.