CO2-Steuer – was hat es damit auf sich?
Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid (CO2) spielt eine zentrale Rolle beim Klimawandel. Um den Ausstoß von CO2 langfristig zu verringern, hat die Bundesregierung 2021 die CO2-Steuer eingeführt, eine Abgabe auf die Emission von Kohlendioxid. Bisher zahlten Mieter/Mieterinnen die sogenannte CO2-Abgabe alleine – ab 2023 müssen sich auch Vermieter daran beteiligen. Das hat jetzt die Bundesregierung mit dem Kohlendioxidaufteilungsgesetz beschlossen, das am 1 Januar 2023 in Kraft trat. Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes je m² Wohnfläche ist, desto mehr zahlen die Vermieter – je besser die Energieeffizienz des Gebäudes ist, desto mehr zahlen die Mieter/Mieterinnen.
Worauf wird die CO2-Steuer erhoben?
Sie wird für Brennstoffe fällig, die zum Heizen oder für den Verkehr genutzt werden und bei deren Verbrennung CO2 entsteht. Dazu gehören zum Beispiel Benzin, Diesel, Gas oder Heizöl. Durch die Steuer werden die Brennstoffe teurer. Das soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch zu verringern oder auf weniger klimaschädliche Brennstoffe zu wechseln. Für Verbraucher/Verbraucherinnen bedeutet der CO2-Preis höhere Sprit- und Heizkosten. Ziel der CO2-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierenden Auswirkungen wie die globale Erwärmung mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Die Idee: Indem die Deutschen beispielsweise weniger Autofahren, weniger heizen oder aber ein Elektroauto und eine neue Heizung kaufen, soll Kohlenstoffdioxid eingespart werden.
Wofür wird die CO2-Steuer eingesetzt?
Der CO2-Preis soll in Förderprogramme fließen und alle Bürgerinnen und Bürger bei den Energie- und Mobilitätskosten entlasten. Dafür wird die EEG-Umlage nicht mehr umgelegt, sondern die Bundesregierung finanziert sie aus dem Bundeshaushalt. Das Wohngeld erhöht sich 2023, damit Bezieher die höheren Heizkosten stemmen können
Ein konkretes Beispiel: Heizt man mit Holzbrennstoffen, Solarenergie, einer Wärmepumpe oder mit nachhaltigem Biogas und fährt man ein Auto mit Elektromotor oder Brennstoffzelle, bleibt man von der CO2-Steuer verschont, denn dadurch wird Kohlenstoffdioxid eingespart.
Entlastung für Mieter und Mieterinnen
Der Anteil der CO2-Abgabe für Mieter ist abhängig von der ausgestoßenen Menge CO2 und erhöht sich, je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist. Befindet sich das Gebäude in einem schlechten energetischen Zustand, so müssen die Mieter nur einen Anteil von 5 % und Vermieter 95 % der CO2-Abgabe tragen. Je besser die Energieeffizienz ist, desto höher ist der Anteil der Mieter. Konkret bedeutet das eine Entlastung der Mieter, die bislang die CO2-Steuer alleine tragen mussten.
Geplant sind insgesamt 10 Stufen. In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, wird im Rahmen der Heizkostenabrechnung ermittelt. Auf Vermieter könnte dadurch ein Mehraufwand zukommen, da sie bei der Erfassung der Heizkosten Angaben zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssen. Für jedes Haus muss also ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist.
Was können Sie aktuell tun?
- Nutzen Sie bei der Modernisierung Förderprogramme – mit den Einnahmen aus den CO2-Preisen unterstützt der Staat die energetische Sanierung von Gebäuden und den Heizungstausch.
- Um die Heizkosten möglichst gering zu halten, sollte das Haus gut gedämmt sein. Prüfen Sie, wie hoch Ihr Wärmebedarf ist und durch welche Maßnahmen Sie ihn senken können.
- Heizen Sie mit Gas oder Heizöl? Dann macht eventuell der Tausch der Heizung gegen eine klimafreundlichere, moderne Heizanlage Sinn.