Gasumlage – wie ist der aktuelle Stand?
Aufgrund des Ausfalls russischer Gaslieferungen müssen Erdgasimporteure fehlende Gasmengen zu Höchstpreisen an den sogenannten Spotmärkten, die für den zeitnahen kurzfristigen Handel zuständig sind, nachkaufen. Bei dem aktuell geringen Gasangebot ist der Preis für Gas am Spotmarkt derzeit sehr hoch: Das bedeutet Mehrkosten für die Gasbeschaffung, welche die Gasimporteure bisher alleine tragen mussten.
Vom Gesetzgeber waren ursprünglich zum 1. Oktober 2022 die Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage (Energiesicherungsgesetz) vorgesehen. Dadurch hatten zahlreiche Energieanbieter bereits ihre Gaspreise erhöht und Kunden/Kundinnen darüber informiert.
Am 30. September wurde der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage beschlossen. Das heißt: Die angekündigte Gaspreiserhöhung gilt nicht mehr. Die Gasspeicherumlage ist unverändert zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Welche Mehrkosten kommen auf Gaskunden zu?
Für Gaskunden bedeuten die seit 1. Oktober 2022 geltenden Umlagen, dass die bereits massiv gestiegenen Energiekosten weiter steigen werden: Die Gasanbieter werden die Mehrkosten der Gasspeicherumlage an ihre Kunden und Kundinnen weitergeben.
Kurz erklärt:
Die Gasbeschaffungsumlage
Am 4. August 2022 beschloss die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Ziel war es, Insolvenzen von Gasimporteuren zu vermeiden und damit den Zusammenbruch der Gasversorgung in Deutschland zu verhindern. Damit sollten Gasimporteure einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastungen durch die Gasersatzbeschaffung erhalten. Der Ausgleich hätte über eine saldierte Preisanpassung erfolgen sollen, die sogenannte Gasbeschaffungsumlage. Dadurch sollten 90 Prozent der Beschaffungsmehrkosten ausgeglichen werden – die restlichen 10 Prozent wären von den Gasimporteuren getragen worden.
Der am 30. September 2022 beschlossene Wegfall der Gasbeschaffungsumlage betrifft alle Gas-Kundinnen und -Kunden in Deutschland. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen zum aktuellen Zeitpunkt nichts weiter zu tun.
Die Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage fällt seit dem 1. Oktober 2022 an. Finanziert werden sollen damit die Kosten, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Gaseinkauf. Das von der Bundesregierung verabschiedete Gasspeichergesetz gibt den Betreibern von Gasspeichern vor, zu welchem Termin sie welchen Füllstand erreicht haben müssen. Die Bundesnetzagentur hat am 17. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Speicher bereits jetzt den angestrebten Füllstand für November erreicht haben. Da jedoch die Speicherbetreiber zu den aktuell sehr hohen Marktpreisen Erdgas einkaufen müssen, werden diese Mehrkosten von den Energieversorgern als Umlage auf die Gasverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben. Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh (netto) bzw. 0,07 ct/kWh (brutto).