Häufige Fragen

BRUNATA-METRONA erstellt die Heizkostenabrechnung für die Hausverwaltung, d.h. den Vermieter /Vermieterin. Diese besteht aus einer Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie aus Einzelabrechnungen für die einzelnen Bewohnenden. Sie erhalten also Ihre Heizkostenabrechnung von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin.

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Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981, wurde 2021 novelliert und ist für alle Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen verbindlich.

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Die abgelesenen Werte eines Heizkostenverteilers geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizungssystemen gibt es in der Abrechnung die Grundkosten der Heizanlage für das ganze Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten der Bewohnenden. Alleine schon dadurch, dass eine Heizungsanlage in Betrieb ist, entstehen Heizkosten. Diese werden auch dann verursacht, wenn niemand heizt. Es ist aber auch möglich, dass in dieser Heizperiode Reparaturen angefallen sind. Dadurch steigen die Heizkosten für die einzelnen Wohnparteien, auch wenn ihre Ablesewerte im Vergleich zum Vorjahr niedriger waren.

Ein wichtiger Punkt, warum Heizkosten gerade in der heutigen Zeit höher ausfallen, sind die stark gestiegenen Energiekosten. Daher sind dieses Jahr bei vielen Bewohnenden die Heizkosten dieses Jahr höher als im vergangenen Jahr.

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Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte Sie als Bewohner/Bewohnerin im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War Ihr Verbrauch wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch Sie als Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

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Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein und werden von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Energiepreis
  • Außentemperatur
  • Länge der Heizperiode
  • Heizverhalten der Bewohnenden
  • Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen

Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und zu möglichen Nachzahlungen kommen.

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Rückzahlungen erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin. Nachzahlungen müssen Sie an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter/Vermieterin leisten.

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Hier finden Sie weitere Adressen und Hilfsangebote bei finanziellen Engpässen bezüglich anstehender Nachzahlungen.

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IDA bietet Ihnen als Bewohner/Bewohnerin zusätzliche Informationen über die Energieversorgung in Ihrem Wohngebäude. Durch den Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch des Wohngebäudes können Sie Ihren eigenen Energieverbrauch besser beurteilen und Ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen Ihnen bei Unklarheiten weiter.

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Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermittelt BRUNATA-METRONA als Energiemessdienstleister auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung hingegen liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So kann BRUNATA-METRONA den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc. berücksichtigt.

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