Die Heizkosten­abrechnung

Von Ihrem Verwalter erhalten Sie als Mieter/Mieterin einmal jährlich die Betriebskostenabrechnung – und zwar für sämtliche Hausnebenkosten. Dabei eingeschlossen sind auch die Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese Abrechnung stellen wir als Dienstleister Ihrem Verwalter zur Verfügung.

Die Heizkostenabrechnung zeigt Ihnen als Bewohner bzw. Bewohnerin einer Mietwohnung, welche Kosten für den Energieverbrauch für Heizung und die Erwärmung von Warmwasser entstanden sind und wie hoch der zu zahlende Anteil ist. Darin enthalten sind auch die ergänzenden Informationen in der Abrechnung, genannt IDA. Hier sehen Sie auf einen Blick, wie Sie im Vergleich zum Durchschnittsnutzer in Ihrem Gebäude abschneiden sowie weitere konkrete Hinweise und Vergleichswerte zum aktuellen eigenen Energieverbrauch. Der Vorteil: So können Sie das eigene Verbrauchsverhalten anpassen und Kosten sowie CO2 einsparen.

Die Anforderungen an die Heizkostenabrechnung sind in der Heizkostenverordnung gesetzlich festgelegt.

Die Abrechnung – leicht verständlich

Wichtig:

Die Kosten werden verursachungsgerecht aufgeteilt, d. h. zum einen nach Verbrauch, zum anderen nach der Fläche der Wohnung.

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Wie wird der Energieverbrauch gemessen?

Der Energieverbrauch für Heizwärme und Warmwasser erfolgt durch Erfassungsgeräte mit Funktechnologie, wenn Ihr Gebäude vom Verwalter bereits damit ausgestattet wurde. Der Vorteil: Das macht das Vor-Ort-Ablesen der Verbräuche für Heizung und Warmwasser überflüssig, da die Wohnungen nicht mehr betreten werden müssen. Die Daten werden sicher verschlüsselt per Funk an unser Rechenzentrum versendet. Ist Ihr Gebäude noch nicht mit Funktechnologie ausgestattet, kommen Ableser ein Mal jährlich in das Wohngebäude und erfassen dort die Daten. Bis Ende 2026 müssen in Deutschland aber alle Gebäude mit Funktechnologie ausgestattet sein.

Vergleichswerte

Warum müssen die Daten überhaupt gemessen werden?

Kaum etwas beeinflusst Wohnkosten mehr als die Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser. Damit alle Bewohner und Bewohnerinnen nur bezahlen, was sie tatsächlich verbraucht haben, müssen die Verbrauchswerte individuell ermittelt und die Kosten nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Die hohe Verbrauchstransparenz soll eine effizientere Nutzung von Energie ermöglichen

Die Heizkostenabrechnung – so setzt sie sich zusammen

Auf der ersten Seite finden Sie Ihr Anschreiben, in dem die von Ihnen zu zahlenden Gesamtkosten auf einen Blick aufgeführt sind – und ob ggf. ein Guthaben vorhanden ist oder eine Nachzahlung ansteht. Ebenfalls enthalten sind Basisinformationen wie der Abrechnungszeitraum, der Nutzungszeitraum und weitere Daten wie Liegenschaft und Nutzernummer.

Auf der zweiten Seite finden Sie die Aufstellung der Gesamtkosten für das gesamte Gebäude sowie die Aufteilung in die verschiedenen Kosten für Warmwasser und Heizung.

Auf der dritten Seite werden die Einzelkosten Ihrer Wohnung detailliert dargestellt, unter anderem die Kostendetails der Verbrauchswerte pro Wohnraum und die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten.

Auf der vierten Seite finden Sie weiterführende Informationen, z.B. zum Energieträger, dem konkreten Verbrauch und der damit verbundenen CO2-Emission, Informationen zu dem aktuellen Verbrauch und dem Vorjahresverbrauch sowie der Vergleich zum Durchschnittsnutzer der Liegenschaft.

Was macht eigentlich
BRUNATA-METRONA?

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Heizkostenabrechnung habe? Und was macht eigentlich BRUNATA-METRONA als Abrechnungsdienstleister?

Mehr dazu im Video.

Ihre Fragen – unsere Antworten

BRUNATA-METRONA erstellt die Heizkostenabrechnung für die Hausverwaltung, d.h. den Vermieter /Vermieterin. Diese besteht aus einer Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie aus Einzelabrechnungen für die einzelnen Bewohnenden. Sie erhalten also Ihre Heizkostenabrechnung von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin.

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Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981, wurde 2021 novelliert und ist für alle Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen verbindlich.

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Die abgelesenen Werte eines Heizkostenverteilers geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizungssystemen gibt es in der Abrechnung die Grundkosten der Heizanlage für das ganze Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten der Bewohnenden. Alleine schon dadurch, dass eine Heizungsanlage in Betrieb ist, entstehen Heizkosten. Diese werden auch dann verursacht, wenn niemand heizt. Es ist aber auch möglich, dass in dieser Heizperiode Reparaturen angefallen sind. Dadurch steigen die Heizkosten für die einzelnen Wohnparteien, auch wenn ihre Ablesewerte im Vergleich zum Vorjahr niedriger waren.

Ein wichtiger Punkt, warum Heizkosten gerade in der heutigen Zeit höher ausfallen, sind die stark gestiegenen Energiekosten. Daher sind dieses Jahr bei vielen Bewohnenden die Heizkosten dieses Jahr höher als im vergangenen Jahr.

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Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte Sie als Bewohner/Bewohnerin im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War Ihr Verbrauch wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch Sie als Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

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Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein und werden von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Energiepreis
  • Außentemperatur
  • Länge der Heizperiode
  • Heizverhalten der Bewohnenden
  • Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen

Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und zu möglichen Nachzahlungen kommen.

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Rückzahlungen erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin. Nachzahlungen müssen Sie an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter/Vermieterin leisten.

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Hier finden Sie weitere Adressen und Hilfsangebote bei finanziellen Engpässen bezüglich anstehender Nachzahlungen.

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IDA bietet Ihnen als Bewohner/Bewohnerin zusätzliche Informationen über die Energieversorgung in Ihrem Wohngebäude. Durch den Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch des Wohngebäudes können Sie Ihren eigenen Energieverbrauch besser beurteilen und Ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen Ihnen bei Unklarheiten weiter.

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Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermittelt BRUNATA-METRONA als Energiemessdienstleister auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung hingegen liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So kann BRUNATA-METRONA den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc. berücksichtigt.

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