So klappt´s mit dem Umzug
Ab ins neue Zuhause: Viele Menschen freuen sich schon auf die neu eingerichtete Wohnung, die sie in Zukunft erwartet – wenn nur nicht der Stress davor wäre! Mit unseren Umzugstipps & unserer Umzugscheckliste sind Sie auf der sicheren Seite!
3 Monate vor dem Umzug
- Kündigen Sie Ihre alte Wohnung: Meist besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist – die schriftliche Kündigung sollte dann bis zum 3. Werktags des Monats vorliegen, damit der Monat bis zur Frist hinzugerechnet wird.
- Bestellen Sie ein Umzugsunternehmen und/oder fleißige Helferinnen & Helfer.
- Klären Sie Renovierungsmaßnahmen mit dem Vermieter und beauftragen Sie ggf. direkt Handwerker.
- Legen Sie das genaue Umzugsdatum fest – und klären Sie, ob Sie in die neue Wohnung schon früher hineindürfen.
1-2 Monate vor dem Umzug
- Melden Sie den Umzug Ihren Versorgern für Internet, Telefon, Strom und Gas.
- Leihen Sie sich einen Transporter.
- Beantragen Sie ein temporäres Parkverbot, falls nötig, bei Ihrer Stadt – oder Gemeindeverwaltung, um Platz zum Be- und Entladen vor der alten und/oder neuen Wohnung zu haben.
- Organisieren Sie Umzugskartons und starten Sie mit dem Entrümpeln sowie Verpacken.
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt: Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes gilt eine Frist von zwei Wochen. Um kein Bußgeld zu riskieren und Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim zuständigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort.
1-2 Wochen vor dem Umzug
- Packen Sie spätestens jetzt Ihre Umzugskartons und beschriften diese nach dem jeweiligen Zimmer – da erleichtert Ihnen das Wiederfinden.
- Bereiten Sie die Möbel für den Transport vor.
- Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post: So kommen Briefe, die noch an Ihre alte Anschrift adressiert sind, zu Ihrem neuen Zuhause. Bis zu fünf Werktage vor Laufzeitbeginn können Sie den Nachsendeservice online beauftragen.
Tag des Umzugs
- Zählerstände notieren: Notieren oder fotografieren Sie die Zählerstände von Strom, Wasser und, falls vorhanden, Gas in der neuen und alten Wohnung. Das geht oft im Umzugstrubel unter – ist aber wichtig für die spätere Abrechnung.
Was muss ich bei einem Ein- und Auszug bezüglich der Ablesung von Heizkosten beachten?
Ziehen Sie als Bewohner/Bewohnerin aus und ein, erteilt uns zum Auszugsdatum Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter/Vermieterin den Auftrag für eine Zwischenablesung. Nach erfolgter Zwischenablesung speichert BRUNATA-METRONA die Verbrauchswerte und berücksichtigt sie und am Ende der Abrechnungsperiode beim Erstellen der Heizkostenabrechnung. Die ausziehende und die einziehende Person erhalten für ihren individuellen Verbrauch je eine separate Abrechnung .