Wann und wie oft kommt der Ableser?
In der Regel ist die Ablesung einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt nötig. In die Wohnung der ...[mehr]
In der Regel ist die Ablesung einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt nötig. In die Wohnung der ...[mehr]
Ein bekannt gegebener Ablesetermin gilt immer für die gesamte Liegenschaft. Kann ein Bewohner zu diesem Termin nicht zu Hause sein, sollte er seinen ...[mehr]
Nein, dies ist leider nicht möglich. Die Termine werden vom Ableser entsprechend seiner Routenplanung vorgegeben. Sollte der Ableser eine Wohnung zum Ablesetermin nicht ...[mehr]
Ob die Ableser eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten müssen, ist grundsätzlich abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach ...[mehr]
Nein, denn diese Leistung erbringen wir als Dienstleister im Auftrag Ihres Verwalters/Eigentümers. Da an den Erfassungsgeräten immer mehrere Werte angezeigt werden, wie z.B. ...[mehr]
Das Display des Verteilers zeigt im Wechsel vier unterschiedliche Anzeigen, die jeweils 8 Sekunden sichtbar bleiben: Gerätenummer Aktueller Verbrauchswert Verbrauchswert zum letzten Stichtag ...[mehr]
BRUNATA-METRONA erstellt die Heizkostenabrechnung für die Hausverwaltung, d.h. den Vermieter /Vermieterin. Diese besteht aus einer Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie aus Einzelabrechnungen für ...[mehr]
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981, wurde 2021 novelliert ...[mehr]
Die abgelesenen Werte eines Heizkostenverteilers geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizungssystemen gibt es in der Abrechnung die ...[mehr]
Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte Sie als Bewohner/Bewohnerin ...[mehr]