Seit wann gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV)?
Die Verordnung ist am 01. September in Kraft getreten und läuft am 15. April 2023 aus.
Die Verordnung ist am 01. September in Kraft getreten und läuft am 15. April 2023 aus.
WEGs werden in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt. Die Verordnung spricht von „Gebäudeeigentümern“. Damit lässt sich eine Zuständigkeit der Gemeinschaft begründen. ...[mehr]
Eigentümer und Eigentümerinnen müssen ihren Mietenden folgende individualisierten Informationen mitteilen: Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in ...[mehr]
Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, leiten den Mietenden ...[mehr]
Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Informationen bis 31. Oktober 2022 bzw. bis spätestens einen Monat nach Erhalt der spezifischen Informationen des Gas- ...[mehr]
Gas- und Wärmelieferanten teilen die Informationen bis zum 30. September 2022 mit. Alternativ sind auch Informationen auf der Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich ...[mehr]
Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, haben den Nutzenden spezifische ...[mehr]
Von der Informationspflicht sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen betroffen, die leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden. ...[mehr]
Fakultative Temperaturabsenkung durch Mietende Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mietende zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehen ausgesetzt. Erhalten bleibt: Die ...[mehr]
Energieeinsparungen zur Stärkung der Gasversorgung Kabinett billigt Verordnung am 24. August 2022 1. September 2022 bis 15. April 2023 ...[mehr]