Gibt es Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zur Heizungsanlage und zum Gebäude?
In diesem Fall entfällt der Vermieteranteil an den CO2-Kosten und der Mieter muss die vollständigen CO2-Kosten tragen.
In diesem Fall entfällt der Vermieteranteil an den CO2-Kosten und der Mieter muss die vollständigen CO2-Kosten tragen.
Ein Anschluss- und Benutzungszwang im Sinne des CO2KostAufG ist eine kommunale Vorgabe, sich zwangsweise an eine kommunale Wärmeversorgung anzuschließen. Der Bauherr oder Eigentümer ...[mehr]
Wenn Ihre Liegenschaft nachweislich öffentlich-rechtlichen Vorgaben, wie einem Anschluss- und Benutzungszwang, unterliegt und somit Maßnahmen zur Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung über die ...[mehr]
Im Gesetz gibt es dazu keine präzise Aussage. Unsere Auslegung sieht jedoch vor, dass der Denkmalschutz im Kontext des CO2-Kostenaufteilung immer für die ...[mehr]
Ist das Objekt denkmalgeschützt, verringert sich der Anteil an der CO2-Umlage, die der Eigentümer zu tragen hat, um 50%.
Wenn Ihre Liegenschaft nachweislich öffentlich-rechtlichen Vorgaben unterliegt, womit die Durchführung energetischer Verbesserungen am Gebäude verhindert werden, verringert sich der vom Vermieter zu tragende ...[mehr]
Wird die Liegenschaft mit mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, dann erfolgt lt. § 8 CO2KostAufG eine Aufteilung der CO2-Kosten hälftig ...[mehr]
Wurde Ihre Liegenschaft erstmalig nach dem 01.01.2023 an eine Fernwärmeversorgung angeschlossen, sind Sie lt. § 2 CO2KostAufG von den Verpflichtungen aus dem Gesetz ...[mehr]
Die gesetzlichen Vorgaben zur Einstufung in das 10-Stufen-Modell beziehen sich auf den CO2-Ausstoß je Quadratmeter und Jahr. Die Wohnfläche ist demnach nach den ...[mehr]
Der Anteil der Nutzer, die nicht an der zentralen Anlage angeschlossen sind, ist von der Gesamtwohnfläche des Objektes herauszurechnen.