Ab wann ist meine Liegenschaft von dem Gesetz betroffen?
Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sind auf Abrechnungszeiträume für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.