Ab wie vielen Wohneinheiten müssen spezifische Informationen an die Nutzenden mitgeteilt werden?
Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, haben den Nutzenden spezifische Informationen mitzuteilen.