Findet ein Nutzerwechsel zum Monatsende statt, können ausziehende Nutzende Verbräuche der Wohnung bis einschließlich des Monats einsehen, in dem sie vollständig darin gewohnt haben, einziehende Nutzende ab dem darauffolgenden Monat.
Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Monats werden die unterjährigen Verbrauchsinformationen für einziehende Nutzende erstmalig für den Folgemonat bereitgestellt und für ausziehende Nutzende letztmalig für den Monat vor Auszug.