Nein, siehe obergerichtliche Rechtsprechung (BayObLG – Aktenzeichen Breg. 2 Z 157/87). Werden Heizkörper ersatzlos abgebaut, wird die Hydraulik der gesamten Heizungsanlage beeinflusst, da sich im Heizsystem einer Liegenschaft dann das Gesamtvolumen ändert. Durch veränderte Druckverhältnisse in den Leitungssystemen können auch zusätzlich Störgeräusche entstehen.