Wird die Liegenschaft mit mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, dann erfolgt lt. § 8 CO2KostAufG eine Aufteilung der CO2-Kosten hälftig auf Mieter und Vermieter, unabhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Fläche.

Die hälftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Nichtwohngebäuden wird im Jahr 2025 von einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude abgelöst werden.

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