Wird die Liegenschaft mit mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, dann erfolgt lt. § 8 CO2KostAufG eine Aufteilung der CO2-Kosten hälftig auf Mieter und Vermieter, unabhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Fläche.
Die hälftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Nichtwohngebäuden wird im Jahr 2025 von einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude abgelöst werden.