Die gesetzlichen Vorgaben zur Einstufung in das 10-Stufen-Modell beziehen sich auf den CO2-Ausstoß je Quadratmeter und Jahr. Die Wohnfläche ist demnach nach den Kalendertagen hoch- oder runterzurechnen, wenn der Abrechnungszeitraum nicht 12 Monaten entspricht.

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