Ab wann gilt die Einbaupflicht in meinem Bundesland?
Die Einbaupflicht ist in der jeweiligen Bauordnung/Landesbauordnung der Bundesländer geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infocenter.
Die Einbaupflicht ist in der jeweiligen Bauordnung/Landesbauordnung der Bundesländer geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infocenter.
Für die Ausstattung einer Wohnung sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.
Die Ausstattung von gemeinschaftlich genutzten Bereichen ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die DIN 14676 argumentiert hierzu wie folgt: „Diese Räume sind keiner ...[mehr]
Die Mindestanzahl der benötigten Rauchmelder wird durch in die jeweilige Landesbauordnung definiert: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu ...[mehr]
Das „Q“-Label zeichnet Qualitäts-Rauchmelder aus, die die vfdb-Richtlinie 14-01 oder die Unionsgewährleistungsmarke Nr. 018155313 erfüllen. In dieser Richtlinie werden härtere Anforderungen und ...[mehr]
Produktnorm DIN EN 14604 Die DIN EN 14604 ist eine Europäische Produktnorm, die die Anforderungen und Leistungskriterien für Rauchmelder im privaten Bereich ...[mehr]
In Verbindung mit unseren Rauchmeldern empfehlen wir das Produkt Alarmo von der Firma Humantechnik GmbH (E-Mail: ). Nutzende oder Eigentümer können sich ...[mehr]
Nein. Rauchmelder dürfen nicht überstrichen, abgedeckt oder abgeklebt werden.
Die Rauchkammer des Rauchmelders wird permanent auf Verschmutzung überprüft. Nimmt der Schmutzpartikelanteil in der Messkammer (=Rauchkammer) zu, wird die Alarmschwelle automatisch angepasst, ...[mehr]
Das regelmäßige Aufleuchten der LED-Leuchte signalisiert die Funktionstüchtigkeit des Rauchmelders GENIUS H. Mittels integrierter Echtzeituhr wird die Leuchtstärke von 22:00 Uhr bis ...[mehr]