Warum ist die Angabe zum Denkmalschutz wichtig?
Ist das Objekt denkmalgeschützt, verringert sich der Anteil an der CO2-Umlage, die der Eigentümer zu tragen hat, um 50%.
Ist das Objekt denkmalgeschützt, verringert sich der Anteil an der CO2-Umlage, die der Eigentümer zu tragen hat, um 50%.
Wenn Ihre Liegenschaft nachweislich öffentlich-rechtlichen Vorgaben unterliegt, womit die Durchführung energetischer Verbesserungen am Gebäude verhindert werden, verringert sich der vom Vermieter zu tragende ...[mehr]
Wird die Liegenschaft mit mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, dann erfolgt lt. § 8 CO2KostAufG eine Aufteilung der CO2-Kosten hälftig ...[mehr]
Wurde Ihre Liegenschaft erstmalig nach dem 01.01.2023 an eine Fernwärmeversorgung angeschlossen, sind Sie lt. § 2 CO2KostAufG von den Verpflichtungen aus dem Gesetz ...[mehr]
Die gesetzlichen Vorgaben zur Einstufung in das 10-Stufen-Modell beziehen sich auf den CO2-Ausstoß je Quadratmeter und Jahr. Die Wohnfläche ist demnach nach den ...[mehr]
Der Anteil der Nutzer, die nicht an der zentralen Anlage angeschlossen sind, ist von der Gesamtwohnfläche des Objektes herauszurechnen.
Uns liegt häufig lediglich die beheizte Fläche vor. Die Wohnfläche kann von der beheizten Fläche abweichen, da zur Wohnfläche zusätzlich z.B. anteilige Balkon- ...[mehr]
Der Gesetzgeber spricht von der Gesamtwohnfläche. Was zu diesen Flächen gehört, definiert die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277. Bitte ermitteln Sie die anrechenbare ...[mehr]
Das Gesetz umfasst alle Objekte, die mit fossilen Brennstoffen versorgt werden und deshalb CO2 emittieren. Der energetische Sanierungsstand Ihres Objekts entbindet Sie daher ...[mehr]
Ja, es wird jährlich eine Neuberechnung, auf Basis der CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche, der entstandenen CO2-Kosten und anderen Faktoren vorgenommen.