Für welche Browser ist das Online-Portal nutzbar?
Das Online-Portal ist mit den nahezu allen marktüblichen Browsern (Edge, Firefox, Chrome, Safari, Opera etc.) nutzbar, sofern die jeweiligen Versionen ausreichend aktuell ...[mehr]
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Die App steht für die Betriebssysteme Android und IOS (Apple) zur Verfügung
Über unser Online-Portal steht für Sie ein Anschreiben inkl. Zugangsdaten zum Download und zur Übermittlung (postalisch oder per E-Mail) an die Nutzenden bereit. ...[mehr]
Die unterjährigen Verbrauchsinformationen werden in der Regel über folgende Wege zur Verfügung gestellt: für Kundinnen und Kunden im Online-Portal und für Nutzende im ...[mehr]
Sollten bereits fernablesbare Erfassungsgeräte und Gateways zur Fernübertragung vorhanden sein, gilt seit dem 01.01.2022 die Verpflichtung, Ihren Nutzenden die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitzustellen. ...[mehr]
Die unterjährigen Verbrauchsinformationen beinhalten gemäß Heizkostenverordnung u. a. monatliche Informationen über den Energieverbrauch von Heizung bzw. Warmwasser inklusive Vergleiche zu Vorjahreswerten und ...[mehr]
Der Datensammler wurde in der Regel in einem Mietangebot zusammen mit den Erfassungsgeräten für eine Betriebsdauer von 10 Jahren vorgesehen. Ein Austausch ...[mehr]
Bei Liegenschaften mit „Verdunstern“ (nicht fernablesbar) können keine monatlichen Daten erhoben werden. Jedoch müssen diese Geräte bis spätestens Ende 2026 durch fernablesbare ...[mehr]
Nein, die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen gilt erst, wenn entsprechende fernablesbare Erfassungsgeräte für die Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung verbaut ...[mehr]
Die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen nach § 6a der novellierten Heizkostenverordnung besteht unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten grundsätzlich dann, wenn Ihre Liegenschaft ...[mehr]