Was benötige ich, um INTAS nutzen zu können?
Voraussetzung ist, dass Sie eine wohnungswirtschaftliche Software nutzen, welche den Datenaustausch nach dem ARGE-Standard anbietet.
Voraussetzung ist, dass Sie eine wohnungswirtschaftliche Software nutzen, welche den Datenaustausch nach dem ARGE-Standard anbietet.
In der Regel ist die Ablesung einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt nötig. In die Wohnung der ...[mehr]
Ein bekannt gegebener Ablesetermin gilt immer für die gesamte Liegenschaft. Kann ein Bewohner zu diesem Termin nicht zu Hause sein, sollte er seinen ...[mehr]
Nein, dies ist leider nicht möglich. Die Termine werden vom Ableser entsprechend seiner Routenplanung vorgegeben. Sollte der Ableser eine Wohnung zum Ablesetermin nicht ...[mehr]
Ob die Ableser eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten müssen, ist grundsätzlich abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach ...[mehr]
Nein, denn diese Leistung erbringen wir als Dienstleister im Auftrag Ihres Verwalters/Eigentümers. Da an den Erfassungsgeräten immer mehrere Werte angezeigt werden, wie z.B. ...[mehr]
Das Display des Verteilers zeigt im Wechsel vier unterschiedliche Anzeigen, die jeweils 8 Sekunden sichtbar bleiben: Gerätenummer Aktueller Verbrauchswert Verbrauchswert zum letzten Stichtag ...[mehr]
BRUNATA-METRONA erstellt die Heizkostenabrechnung für die Hausverwaltung, d.h. den Vermieter /Vermieterin. Diese besteht aus einer Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie aus Einzelabrechnungen für ...[mehr]
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981, wurde 2021 novelliert ...[mehr]
Die abgelesenen Werte eines Heizkostenverteilers geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizungssystemen gibt es in der Abrechnung die ...[mehr]