In normativer Hinsicht muss bei fernprüfbaren Rauchmeldern konsequent zwischen Prüfung / Inspektion und Wartung unterschieden werden. Nur die Inspektion kann aus der Ferne erfolgen, die Wartung hingegen erfordert einen Einsatz vor Ort. Dieser ist aber gemäß DIN 14676 nur dann notwendig, wenn zuvor bei der Inspektion ein Fehler oder eine Störung des Gerätes erfasst wurde.