Der Gesetzgeber spricht von der Gesamtwohnfläche. Was zu diesen Flächen gehört, definiert die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277. Bitte ermitteln Sie die anrechenbare Fläche gemäß den Informationen aus diesen Quellen. Im Zweifelsfall ist die Wohnfläche die Summe der in Ihren Mietverträgen enthaltenen Flächen.