Ein Anschluss- und Benutzungszwang im Sinne des CO2KostAufG ist eine kommunale Vorgabe, sich zwangsweise an eine kommunale Wärmeversorgung anzuschließen. Der Bauherr oder Eigentümer muss sich bei Errichtung eines Gebäudes für eine von beispielswiese der Kommune vorgeschriebene Beheizungsart entscheiden.

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