Eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ ist eine Anlage mit einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern und mindestens einer Rohrleitung mit einem Inhalt von mehr als drei Litern zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 551).