Die neue Heizkostenabrechnung muss gemäß den Anforderungen des CO2KostAufG folgende ergänzende Angaben ausweisen:
- eine Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung in das Zehn-Stufenmodell
- den Mieter-Anteil an den CO₂-Kosten
- die jeweilige Berechnungsgrundlage
Wir haben für BRUNATA-METRONA-Kunden eine entsprechende Abrechnungslösung für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Januar 2023 entwickelt und werden Sie rechtzeitig über die Neuerungen informieren.