Nicht alle Kosten, die in Ihrer Liegenschaft entstehen, sind umlagefähig. So hat das BGH im Mai 2022 geurteilt, dass Mietkosten für Rauchmelder nicht umlagefähig sind. Reparaturkosten jeglicher Art oder Ersatzteilkosten dürfen ebenso nicht an Mietende weitergegeben werden. Auch Verwaltungskosten zählen nicht zu den Hausnebenkosten.