Bisher konnten die in den Brennstoffkosten enthaltenen CO2-Kosten (resultierend aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEGH)) vollständig an die Mieter weitergebeben werden. Seit Beginn Abrechnungszeitraum 01. Januar 2023 muss eine Aufteilung der CO2-Kosten, auf Grundlage des 10-Stufenmodells, zwischen Vermieter und Mieter erfolgen.

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