Eigentümer und Eigentümerinnen müssen ihren Mietenden folgende individualisierten Informationen mitteilen:
Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in der letzten Abrechnungsperiode
Informationen über die vorausichtl. Energiekosten der Wohneinheit auf Basis des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs bei gleichem Energieverbrauch
Informationen über das Einsparpotenzial der Wohneinheit bei einer Reduktion der Raumtemperatur um 1°C (d.h. Einsparung von 6%)