Eigentümer und Eigentümerinnen müssen ihren Mietenden folgende individualisierten Informationen mitteilen:

Vergleichswerte

Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in der letzten Abrechnungsperiode

Liquidität

Informationen über die vorausichtl. Energiekosten der Wohneinheit auf Basis des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs bei gleichem Energieverbrauch

Transparenz

Informationen über das Einsparpotenzial der Wohneinheit bei einer Reduktion der Raumtemperatur um 1°C (d.h. Einsparung von 6%)

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