Im Befundfall sind zahlreiche wichtige Dinge für Sie zu beachten. Die einzelnen Schritte skizzieren wir Ihnen hier auf:
Information an Mietende
- Informieren Sie Ihre Mietenden und Miteigentümer über das Ergebnis der orientierenden Untersuchung.
- Kündigen Sie an, dass weitere Probenahmetermine erforderlich sind und der Zugang zur Wohnung gewährleistet werden muss.
Gefährdungsanalyse und Maßnahmen
- Die Frist zur Nachuntersuchung ist mit 4 Wochen sehr eng. Sie benötigen ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen, das eine Gefährdungsanalyse durchführt und daraus empfohlene Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung fristgerecht umsetzt.
- Möglicherweise ist eine zusätzliche, weitergehende Untersuchung nötig.
Unser Kooperationspartner bietet Ihnen modulare Dienstleistungspakete von der Analyse und Beratung über Sofortmaßnahmen, Intervention sowie Desinfektion bis hin zu nachhaltigen Konzepten bei Legionellenbefall.
Fristen und Kontakt zum Gesundheitsamt
- Informieren Sie das Gesundheitsamt vorab über die geplanten Maßnahmen.
- Teilen Sie dem Gesundheitsamt den geplanten Termin zur weitergehenden Untersuchung / Nachuntersuchung mit.
- Können Sie absehen, dass Sie die Frist von 4 Wochen bis zur nächsten Nachuntersuchung nicht einhalten können, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt und bitten Sie um eine Fristverlängerung.
- Klären Sie, ob der Untersuchungsumfang geändert werden soll und teilen Sie uns dies mit.
Auftrag zur Nachuntersuchung
Erteilen Sie uns am besten gleich den Auftrag zur Durchführung der Nachuntersuchung. Bitte beachten Sie, es besteht eine Dokumentationspflicht sowie eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht der Untersuchungsergebnisse. Wir archivieren die Ergebnisse entsprechend für Sie.