Fakultative Temperaturabsenkung durch Mietende
- Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mietende zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehen ausgesetzt.
- Erhalten bleibt: Die Pflicht von Mietenden durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
Heizung für Schwimm- und Badebecken
- Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom geheizt werden.
- Dies gilt sowohl drinnen als auch draußen.
- Ausnahme: Die Beheizung ist notwendig für therapeutische Anwendungen.
- Nicht Betroffen: Becken in Schwimmbädern, Hotels o.ä.