Die Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen setzt voraus, dass die Verbrauchsdaten der Nutzer jeweils für den gesamten Monat vorliegen, für den die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden sollen. Liegen keine oder nur unvollständige monatliche Verbrauchsdaten vor, wird eine Ersatzwertbildung vorgenommen, sofern dies möglich ist. Bei Nutzerwechseln innerhalb eines Monats werden die unterjährigen Verbrauchsinformationen für den einziehenden Nutzer erstmalig für den Folgemonat bereitgestellt und für den ausziehenden Nutzer letztmalig für den Monat vor dessen Auszug. Sollten einzelne Geräte nicht fernablesbar sein, so können diese bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen nicht berücksichtigt werden.