Es werden, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, lediglich Monatswerte erhoben. Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Monats werden Verbrauchsinformationen für den betreffenden Monat weder alten noch neuen Nutzenden angezeigt, da sonst eine Verletzung des Datenschutzgesetzes zu erwarten ist. Somit werden die unterjährigen Verbrauchsinformationen für einziehende Nutzende erstmalig für den Folgemonat bereitgestellt und für ausziehende Nutzende letztmalig für den Monat vor Auszug.