Eigentümer und Verwaltende von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind verpflichtet, alle drei Jahre ihre Großanlage zur Trinkwassererwärmung einer Legionellenprüfung zu unterziehen. Ausnahmen: Ein- und Zweifamilienhäuser; reine Selbstnutzung ohne Vermietung; Trinkwasseranlage ohne Warmwasser; dezentrale Warmwasseraufbereitung.
Generell gilt für die Pflicht zur Legionellenuntersuchung: Wenn Sie alle folgenden Fragen mit „ja“ beantworten, müssen Sie mindestens alle drei Jahre eine Untersuchung auf Legionellen durchführen lassen.
- Ihr Gebäude hat mehr als 2 Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist?
- In der Liegenschaft ist eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers vorhanden?
- Verfügen die Wohnungen über Duschen?
- Kann die Warmwasserinstallation mehr als 400 Liter Wasser speichern oder greift die 3-Liter-Regel*?
*3-Liter-Regel: Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 551)