Für unsere Kundinnen und Kunden nehmen wir die Einstufung in das Zehn-Stufenmodell vor. Wir ermitteln die anteiligen Kosten für Sie und die Mietenden. Basis dafür sind die Daten zum CO₂-Ausstoß und zu den CO₂-Kosten. Diese finden Sie in der Rechnung über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme Ihres Brennstoff- bzw. Wärmelieferanten.
Ihr Brennstoff- bzw. Wärmelieferant ist gesetzlich verpflichtet, die folgenden Angaben in seiner Rechnung anzugeben:
- die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes
- den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge
- den Kohlendioxidkostenanteil
- den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor