Heizkostenverteiler und Rauchmelder
Rauchmelder müssen gemäß DIN 14676 spätestens 10 Jahre +6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden.
Die Betriebsdauer der Heizkostenverteiler hängt von deren Batterielebensdauer ab. Abhängig vom Heizkostenverteilertyp werden diese nach 10 bzw. 12 Jahren ausgetauscht.
Wasser- und Wärmezähler
Die Eichfristen von Wärme-, Kälte-, Kalt- und Warmwasserzählern wurden im November 2021 auf sechs Jahre vereinheitlicht.
Der Austausch ist erforderlich, da die Zähler im Laufe der Jahre verschmutzen und verkalken. Nach dieser Zeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die zulässigen Fehlertoleranzen (Verkehrsfehlergrenzen) noch eingehalten werden.
Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.