Berlin: Nachrüstung von Kaltwasserzählern für Bestandsbauten

Veröffentlicht am: 04.12.2024

Berlin: Nachrüstung von Kaltwasserzählern für Bestandsbauten Die letzte Novellierung der Berliner Bauordnung enthält eine wichtige Änderung für Wohngebäude im Bestand: Bis zum 31. Dezember 2030 müssen diese Immobilien mit individuellen Kaltwasserzählern ausgestattet sein. Diese Maßnahme soll einen bewussteren Umgang mit Wasser fördern sowie eine gerechte Verteilung der Wasserkosten ermöglichen.

Was bedeutet die Nachrüstungspflicht?

Alle Gebäude, in denen bislang keine Kaltwasserzähler in den einzelnen Wohneinheiten installiert sind, müssen entsprechend nachgerüstet werden. Mit der Einführung von Kaltwasserzählern können die Wasserkosten künftig verbrauchsabhängig auf die Nutzenden verteilt werden.

Wie sollten Immobilieneigentümer vorgehen?

  • Vorausschauende Planung: Eigentümer sollten rechtzeitig mit der Planung der Nachrüstung beginnen. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Kaltwasserzähler und die Beauftragung eines Fachunternehmens für die Installation.
  • Beratung und Unterstützung: Bei Fragen zur Umsetzung und Auswahl passender Zähler stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
  • Frist beachten: Die gesetzliche Frist bis Ende 2030 bietet ausreichend Zeit für die Nachrüstung. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Umsetzung, um Engpässe zu vermeiden.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen weiter!