Die Heizkostenverordnung
Vorgaben für die Immobilienwirtschaft
Die Heizkostenverordnung –
Vorgaben für die Immobilienwirtschaft
Sie ist die Rechtsgrundlage für jede Heizkostenabrechnung: die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, auch Heizkostenverordnung, HeizkostenV oder HKVO genannt. Erstmalig 1981 in Kraft getreten, wurde sie seitdem mehrfach überarbeitet, erweitert und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Die aktuellste Version trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1.12.2021 in Kraft.
Die Heizkostenverordnung regelt die Erfassung von Heizwärme- und Warmwasserverbräuchen in Mehrfamilienhäusern und die Verteilung der zugehörigen Kosten. Grundlage der neuen Bestimmungen sind die Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive; EED) der EU und ihre nationale Umsetzung im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Betreibenden und Nutzenden von Immobilien gibt die Heizkostenverordnung moderne Werkzeuge an die Hand, mit denen sie ihren Energieverbrauch besser bewerten und senken können. Mit den digitalen Lösungen von BRUNATA-METRONA sparen sie transparent und smart.
Die wichtigsten Neuerungen in der HeizkostenV im Überblick
Mehr Transparenz in der Abrechnung von Energieverbräuchen
Am 01.12.2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie hat das Ziel, den Bewohnenden durch erhöhte Verbrauchstransparenz eine effizientere Nutzung von Energie zu ermöglichen. Ein neuer Bestandteil sind die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA). Diese erhalten sämtliche Bewohnende – unabhängig von der Messausstattung ihrer Wohnung – automatisch mit der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)
- Monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ab 2022.
- Wohnungsnutzende können ihr Verbrauchsverhalten energiesparend und umweltschonend anpassen.
- Technische Voraussetzung sind fernablesbare Erfassungsgeräte.
Mit unseren innovativen Lösungen erfüllen Sie die Vorgaben der Heizkostenverordnung und die Anforderungen an die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI).
Fernablesbare Erfassungsgeräte
- Mit Inkrafttreten der HeizkostenV dürfen nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler eingebaut werden.
- Installierte, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte ausgetauscht werden.
Mit dem METRONA Funksystem ist Ihre Immobilie schon heute fit für die Zukunft.
Mit BRUNATA-METRONA im Team bestens aufgestellt
Kommunikation ist das Kernelement der Neuauflage der Heizkostenverordnung. Daten müssen aus den Wohnungen übertragen werden, die daraus gewonnenen Informationen gehen zurück an die Bewohner. Wir stellen Ihnen die passende Kommunikations-Infrastruktur bereit: digitale Erfassungsgeräte, ein zuverlässiges Funksystem, ein nutzungsfreundliches Mieterportal oder unsere komfortable App.
Ihr Nutzen
- Qualitätsgeräte made in Germany/EU – inklusive professionellem Gerätemanagement
- Energiedatenmanagement – wir verarbeiten die Energiedaten Ihrer Liegenschaft zu wertvollen Handlungsempfehlungen
- Kommunikation mit Mieterinnen und Mietern – leicht verständliche Informationen und Hinweise
Vorteile für Ihre Mietenden
- Datensicherheit – sämtliche Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt, Verarbeitung und Speicherung nur in Deutschland
- Transparenz – Energieverbräuche übersichtlich und nachvollziehbar visualisiert
- Smart heizen – Einsparpotenziale erkennen und die Umwelt schützen