FAQ – Häufige Fragen
Erfassungsgeräte
Nein, siehe obergerichtliche Rechtsprechung (BayObLG – Aktenzeichen Breg. 2 Z 157/87). Werden Heizkörper ersatzlos abgebaut, wird die Hydraulik der gesamten Heizungsanlage beeinflusst, da sich im Heizsystem einer Liegenschaft dann das Gesamtvolumen ändert. Durch veränderte Druckverhältnisse in den Leitungssystemen können auch zusätzlich Störgeräusche entstehen.
Nein, an Heizkörpern mit fest eingebauten oder nachträglich angebauten elektrischen Gebläsen dürfen keine Heizkostenverteiler für die verbrauchsabhängige Abrechnung verwendet werden.
Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.
OPTRONIC
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten nach einer einfachen physikalischen Gesetzmäßigkeit. Je höher die Temperatur des Heizkostenverteilers, desto „mehr“ Flüssigkeit verdunstet. Dieser Vorgang findet – stark eingeschränkt – auch an kalten Heizkörpern statt. „Kaltverdunstung“ ist kein Gerätefehler, sondern Teil des Funktionsprinzips.
Um Temperatureinflüsse, die nicht durch Heizbetrieb entstehen, zu minimieren, werden die Messkapillaren überfüllt, d. h. die Geräte erhalten eine Kaltverdunstungsvorgabe.
TELMETRIC
Der Heizkostenverteiler TELMETRIC hat eine völlig andere Technik als die älteren Geräte auf Verdunstungsbasis. Der TELMETRIC ist mit seinem sensiblen Zwei-Fühler-Messverfahren in der Lage auch für einen breiten Temperaturbereich eine korrekte Verbrauchserfassung zu ermöglichen.
Hierbei wird die physikalische Gesetzmäßigkeit genutzt, dass nur dann, wenn die Heizkörpertemperatur höher als die Raumtemperatur ist, eine „Wärmeabgabe“ durch den Heizkörper stattfindet. Dieser, der jeweiligen Wohnung zugutekommende Wärmekonsum braucht nicht von der Allgemeinheit mitgetragen zu werden und stellt lediglich einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Heizkostenabrechnung dar.
Ein Anzeigenfortschritt an „unbenutzten“ Heizkörpern kann u. a. folgende Gründe haben:
- Es sind Thermostatventile eingebaut. In diesen Ventilen ist eine sogenannte Frostschutzsicherung integriert, die dann in Funktion tritt, wenn die Raumtemperatur bzw. die Temperatur am Thermostatventil (z. B. durch geöffnete Fenster) unter einen fest eingestellten Wert (in der Regel 5 bis 10 Grad Celsius) fällt.
- Die Schließung der Ventile an einer überwiegenden Anzahl von Heizkörpern bei einer weiterlaufenden Heizungspumpe (in der Regel spät abends) hat einen ansteigenden Pumpendruck zur Folge. Hierdurch kann der Federdruck des Heizkörperventils überbrückt werden und somit Warmwasser in den Heizkörper gelangen, ohne dass es Nutzende bemerken.
Ein Wärmezähler kann Geräusche verursachen, wenn die zulässigen Durchflussgrenzen des Zählers überschritten werden. Dieser Sachverhalt kann auftreten, wenn die Pumpenleistung in Relation zu dem verwendeten Wärmezähler zu hoch ist. Es ist daher immer darauf zu achten, dass die Pumpenleistung, die zu beheizenden Flächen sowie die Auslegung des verwendeten Wärmezählers in richtiger Relation zueinander stehen.
Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten kann man keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Kosten schließen. Diese hängen im Wesentlichen von den allgemeinen Energiekosten ab. Das bedeutet, dass bei einer Preissteigerung für Erdgas oder Heizöl auch höhere Kosten entstehen, selbst wenn nicht mehr Energie verbraucht worden ist. Eine zusätzliche Einflussgröße ist das Verhalten aller Nutzenden einer Liegenschaft. Da die Kostenverteilung relativ geschieht, ergeben sich durch eine Veränderung des Nutzungsverhaltens innerhalb der Liegenschaft Auswirkungen auf die eigenen Kosten.
Im „Kommentar zur Heizkostenverordnung und zu DIN-Normen“, 1. Auflage 1981, herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V., wird u. a. ausgeführt:
„Zusammenhang zwischen der Summe der Anzeige und der Höhe des Brennstoffverbrauches bei verschiedenen Heizperioden:
Bei der Beurteilung der Zuordnung der gesamten Einheiten der Heizkostenverteiler zum Brennstoffverbrauch ist zu beachten, dass auch bei gleichem Brennstoffverbrauch verschiedener Heizperioden unterschiedliche Anzeigen auftreten können… Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht, dass die Geräte eine fehlerhafte Verteilung mit sich bringen… Hier ist zu betonen, dass die Heizkostenverteiler keine physikalisch exakten Messgeräte darstellen, sondern nur zur Verteilung der entstandenen Kosten eingesetzt werden dürfen.
Unter Berücksichtigung dieses systemspezifischen Verhaltens ist zu beachten, dass die Anzeigen unterschiedlicher Heizperioden nicht direkt miteinander wertend verglichen werden können und dürfen.“
Die DIN EN 834/835 schreibt die Montage von zwei Heizkostenverteilern bei dem Überschreiten einer bestimmten Heizkörperbaulänge und der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Wärmeverteilung vor. Mit dieser Maßnahme lassen sich diese Wärmeunterschiede genauer und gerechter erfassen. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält die halbe Bewertung. Der Verbrauch der beiden Heizkostenverteiler zusammenaddiert ergibt den Gesamtverbrauch an diesem Heizkörper.
Durch die Halbierung der Bewertungsfaktoren werden bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper übrigens keine doppelten Heizkosten abgerechnet. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält lediglich den halben Bewertungsfaktor. Es ist bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper auch typisch, dass unterschiedlich hohe Verbrauchswerte angezeigt werden. An der wärmeren Zone des Einlaufs sind üblicherweise die Ablesewerte höher als im kälteren Auslaufbereich.
Das Display des Verteilers zeigt im Wechsel vier unterschiedliche Anzeigen, die jeweils 8 Sekunden sichtbar bleiben:
- Gerätenummer
- Aktueller Verbrauchswert
- Verbrauchswert zum letzten Stichtag
- Bewertung und gegebenenfalls Prüfzahl
Details zu den einzelnen Anzeigen finden Sie im Downloadbereich in der Nutzerinformation des jeweiligen Geräts.
Die Beauftragung erfolgt durch Vermieterin/Vermieter bzw. Hausverwaltung bei der zuständigen Vertretung/Niederlassung vor Ort:
Geben Sie die PLZ Ihrer Liegenschaft ein und klicken Sie auf “Weiter”:
FENSTER
BUTTON: Weiter
Bei dem elektronischen Heizkostenverteilern TELMETRIC und den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip mit zwei Kapillaren, ist der Vorjahreswert gespeichert bzw. in der rechten Kapillare ersichtlich.
Heizkostenverteiler und Rauchmelder
Rauchmelder müssen gemäß DIN 14676 spätestens 10 Jahre +6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden.
Die Betriebsdauer der Heizkostenverteiler hängt von deren Batterielebensdauer ab. Abhängig vom Heizkostenverteilertyp werden diese nach 10 bzw. 12 Jahren ausgetauscht.
Wasser- und Wärmezähler
Die Eichfristen von Wärme-, Kälte-, Kalt- und Warmwasserzählern wurden im November 2021 auf sechs Jahre vereinheitlicht.
Der Austausch ist erforderlich, da die Zähler im Laufe der Jahre verschmutzen und verkalken. Nach dieser Zeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die zulässigen Fehlertoleranzen (Verkehrsfehlergrenzen) noch eingehalten werden.
Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.