IDA – Erläuterungen

IDA – Ergänzende Informationen in der Abrechnung

Für Abrechnungszeiträume beginnend ab 1. Dezember 2021 gilt: Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung detaillierte Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Ziel dieser sogenannten ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) ist es, durch erhöhte Verbrauchstransparenz Wärmeenergie und damit CO2 einzusparen.
Grundlage für die IDA bildet die novellierte Heizkostenverordnung als nationale Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtline (EED). Damit hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Baustein geschaffen, um das europäische Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990) zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Wissenswertes rund um die IDA

Zweck der IDA

Ziel der IDA

Mehr als 40 % der Wohnungen in der Europäischen Union befinden sich in Mehrfamilienhäusern, von denen viele mit zentralen Raumheizungs- und Trinkwarmwasserbereitungsanlagen ausgestattet sind. Für die Bewohnenden solcher Wohnungen sind präzise, zuverlässige, klare und rechtzeitige Informationen wichtig, um bei Bedarf das eigene Verhalten anzupassen und dadurch den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Unsere Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen mit ergänzenden Informationen auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs ermöglichen den Bewohnenden die aktive Beteiligung an der Senkung des Wärmeenergiebedarfs. Das hilft, Energie und Kosten zu sparen und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Inhalte der IDA

Inhalte der IDA
Adressaten der IDA

Adressaten der IDA

Die IDA wendet sich an Bewohnende und Gewerbetreibende. Diese haben direkten Einfluss auf ihren individuellen Energieverbrauch für Wärme und Warmwasser und erhalten deshalb die IDA von ihren Vermietenden / Verwaltenden.

Muster-IDA kurz erklärt

Das hier abgebildete Muster kann von Ihrem Dokument abweichen.

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Muster-IDA kurz erklärt

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Muster IDA

Energieträger, konkreter Verbrauch und damit verbundene CO2-Emission

Individueller Verbrauch und Vorjahresverbrauch

Vergleich mit dem Durchschnittsnutzer der Liegenschaft;

Links zu weiterführenden Informationen

Fußnoten

Detailinformationen für Bewohnende und Gewerbetreibende

Steuern, Abgaben und Zölle

Nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Steuern, Abgaben und Zölle in den Kosten der verschiedenen Energieträger enthalten sind. Klicken Sie hierfür auf Ihren jeweiligen Energieträger (z. B. Erdgas, Fernwärme, Heizöl).

EnergieträgerSteuernAbgaben
Abwärme
Abwärme aus Prozessen (out)
  • Mehrwertsteuer
Abwärme aus Prozessen (prod)
  • Mehrwertsteuer
Biogas
Biogas
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
  • Netzentgelt
  • Konzessionsabgaben
Biogas, gebäudenah
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
Erdgas
Erdgas H
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
  • Netzentgelt
  • Konzessionsabgabe
  • Gasspeicherumlage
  • Bilanzierungsumlage
Erdgas L
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
  • Netzentgelt
  • Konzessionsabgabe
  • Gasspeicherumlage
  • Bilanzierungsumlage
Erdwärme
Erdwärme
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer
  • KWK-Umlage
  • Umlage nach §19 StromNEV
  • Offshore-Netzumlage
  • Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
  • Konzessionsabgabe
Fernwärme
Fernw. Heizwerk, erneuerbar
  • Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, fossil
  • Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, gasförmig/flüssig
  • Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, erneuerbar
  • Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, fossil
  • Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, gasförmig/flüssig
  • Mehrwertsteuer
Flüssiggas
Flüssiggas
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
  • Förderabgaben
  • Konzessionsabgaben
Flüssiggas, Biogen
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
  • Netzentgelt
  • Konzessionsabgaben
Heizöl
leichtes Heizöl
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
schweres Heizöl
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
Holz
Holz
  • Mehrwertsteuer
Holzhackschnitzel
  • Mehrwertsteuer
Holzpellets
  • Mehrwertsteuer
Strom
Strom
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer
  • KWK-Umlage
  • Umlage nach §19 StromNEV
  • Offshore-Netzumlage
  • Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
  • Konzessionsabgabe
Strom gebäudenah
Sonstige
Bioöl
Bioöl, gebäudenah
Braunkohle
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
Kälte (Erdkälte, Umgebungskälte)
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer
  • KWK-Umlage
  • Umlage nach §19 StromNEV
  • Offshore-Netzumlage
  • Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
  • Konzessionsabgabe
Koks
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
Steinkohle
  • Energiesteuer
  • Mehrwertsteuer
  • CO2-Abgabe
Verbr. von Siedlungsabfällen
Verdrängungsstrommix für KWK

Kontakte für Verbraucherinformationen

Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte erhalten Sie über die Energieberatung der Verbraucherzentralen:

www.energieagenturen.de

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

www.dena.de

Streitbeilegungsverfahren

Für Zwecke der Streitbeilegung verweisen wir auf die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) auf seiner Internetseite veröffentlicht hat:

www.bundesjustizamt.de

FAQ für Bewohnende und Gewerbetreibende

Was ist der Zweck, ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA) mitzuliefern?

Die IDA bietet allen Bewohnenden zusätzliche Informationen über die Energieversorgung im bewohnten Gebäude. Durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch der Liegenschaft kann der eigene Energieverbrauch besser bewertet werden und zur aktiven Beteiligung zur Senkung des Energiebedarfs führen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen den Bewohnenden bei Unklarheiten gezielt weiter.

Meine Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?

Die für Sie ermittelten Verbrauchswerte kennzeichnen den auf Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch entfallenden Endenergiebedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Durch die Normierung auf diese Einheit können Sie sich besser mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer oder dem Liegenschaftsdurchschnitt vergleichen.

Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher enthält jede durch BRUNATA-METRONA erstellte Nutzereinzelabrechnung automatisch die IDA.

Kann ich die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) abwählen?

Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die IDA wird automatisch mit der Heizkostenabrechnung erstellt. Eine Abwahl dieses Produktes ist nicht erlaubt und somit nicht möglich.

Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche Wetterdienst berechnet Klimafaktoren flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren zur Verfügung, so dass die klimatischen Auswirkungen in Ihrer Region bestmöglich berücksichtigt werden.

Wieso weichen meine Energieverbräuche von denen in der unterjährigen Verbrauchsinformationen ab?

Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So können wir den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc berücksichtigt.

Wie ist der Vergleich meines Verbrauches mit den angegebenen Vergleichswerten zu beurteilen?

Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt:

  • Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / Ihrem Wohngebäude
  • Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer, für den verschiedene vergleichbare Grundvoraussetzungen angenommen sind (z.B. gleicher Energieträger und gleiche Gesamtgebäudegröße).

So können Sie beurteilen, wie sich ihr Energieverbrauch zu diesen Vergleichswerten verhält und ob Sie bereits bewusst mit Heizenergie umgehen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauch kann durch weitere Kriterien beeinflusst werden wie Gebäudezustand oder der Lage Ihrer Wohnung innerhalb des Gebäudes.

Wieso werden meine Energieverbräuche in kWh dargestellt – mein Heizkostenverteiler erfasst andere Werte?

Heizkostenverteiler ermitteln Verbrauchseinheiten, auf deren Basis die Heizkostenabrechnung erstellt wird. Für die IDA fordert der Gesetzgeber die Darstellung des Energieverbrauchs in kWh. Diesen ermitteln wir auf Basis der tatsächlich für die Energieversorgung eingesetzten Energiemengen in Ihrem Wohngebäude.

Detailinformationen für Verwaltende und Eigentümer/-innen

Was müssen Sie zur Erstellung der ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) beitragen?

Welche Daten IDA

Welche Angaben sind erforderlich?

Wenn Ihre Energieversorgung über Nah-/Fernwärmversorgung oder über Strom (z.B. für Wärmepumpen oder Stromdirektheizung) gespeist wird, benötigen wir den CO2-Emissionsfaktor. Bei Nah-/Fernwärmeversorgung teilen Sie uns bitte zusätzlich den Primärenergiefaktor des Wärmenetzes mit.

Wo finde ich diese Faktoren?

Die Faktoren finden Sie auf Ihrer Energieabrechnung oder auf der Website ihres Energielieferanten.

Falls nicht, kontaktieren Sie bitte Ihren Energieversorger.

Wo finde ich diese Daten?
Wie übermittle ich die Daten?

Wie übermittle ich die Daten?

Sie können uns die Daten wie gewohnt im Rahmen der Heizkostenaufstellung übermitteln. Am besten ganz einfach und bequem per Datentausch im Kundenportal – hier können wir die Daten auf Plausibilität prüfen. Dies verringert den Abstimmungsaufwand und erleichtert Ihnen die Arbeit.

Die Mitteilung über unsere Heizkostenaufstellung in Papierform ist möglich, würden wir aber aus Nachhaltigkeitsgründen gerne vermeiden. Der einfachste und nachhaltigste Weg ist eine Anmeldung im Kundenportal.

Ist die IDA verpflichtend?

Ja – im Rahmen der Heizkostenabrechnung besteht für die IDA eine Informationspflicht.

Ist die IDA verpflichtend?

FAQ für Verwaltende und Eigentümer/-innen

Muss ich als Kunde die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) separat beauftragen?

Für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01. Dezember 2021 wird die IDA automatisch mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt und versandt. Ein separater Auftrag ist nicht erforderlich.

Erhält mein Mieter die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) automatisch oder muss ich etwas veranlassen?

Wenn BRUNATA-METRONA die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für Sie erstellt, erhalten alle Bewohnenden die IDA automatisch mit der jährlichen Nutzereinzelabrechnung .

Was ist der Zweck, ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA) mitzuliefern?

Die IDA bietet allen Bewohnenden zusätzliche Informationen über die Energieversorgung im bewohnten Gebäude. Durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch der Liegenschaft kann der eigene Energieverbrauch besser bewertet werden und zur aktiven Beteiligung zur Senkung des Energiebedarfs führen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen den Bewohnenden bei Unklarheiten gezielt weiter.

Meine Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?

Die für Sie ermittelten Verbrauchswerte kennzeichnen den auf Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch entfallenden Endenergiebedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Durch die Normierung auf diese Einheit können Sie sich besser mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer oder dem Liegenschaftsdurchschnitt vergleichen.

Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher enthält jede durch BRUNATA-METRONA erstellte Nutzereinzelabrechnung automatisch die IDA.

Kann ich die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) abwählen?

Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die IDA wird automatisch mit der Heizkostenabrechnung erstellt. Eine Abwahl dieses Produktes ist nicht erlaubt und somit nicht möglich.

Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche Wetterdienst berechnet Klimafaktoren flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren zur Verfügung, so dass die klimatischen Auswirkungen in Ihrer Region bestmöglich berücksichtigt werden.

Wieso weichen meine Energieverbräuche von denen in der unterjährigen Verbrauchsinformationen ab?

Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So können wir den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc berücksichtigt.

Wie ist der Vergleich meines Verbrauches mit den angegebenen Vergleichswerten zu beurteilen?

Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt:

  • Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / Ihrem Wohngebäude
  • Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer, für den verschiedene vergleichbare Grundvoraussetzungen angenommen sind (z.B. gleicher Energieträger und gleiche Gesamtgebäudegröße).

So können Sie beurteilen, wie sich ihr Energieverbrauch zu diesen Vergleichswerten verhält und ob Sie bereits bewusst mit Heizenergie umgehen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauch kann durch weitere Kriterien beeinflusst werden wie Gebäudezustand oder der Lage Ihrer Wohnung innerhalb des Gebäudes.

Sind die Kosten der ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) umlagefähig?

Ja, die Kosten der IDA sind umlagefähig. Dies ist in der Heizkostenverordnung in § 7 Absatz 2 hinterlegt.

Nutzen Sie bereits das Online-Portal?

Schnell und einfach – so verwalten Sie Ihre Liegenschaften im Online-Portal von BRUNATA-METRONA. Von der Übermittlung der Kosten- und Nutzerdaten über den Download der fertigen Abrechnung bis hin zum Dokumenten- und Rechnungsmanagement stehen Ihnen dort hilfreiche Tools und aktuelle Informationen zur Verfügung. Sie möchten Zeit und Papier sparen?

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