Abrechnungspflicht für Wärmepumpen ab Oktober 2024
Ab dem 1. Oktober 2024 unterliegen Wärmepumpen der verbrauchsabhängigen Abrechnungspflicht. Diese Änderung der Heizkostenverordnung beseitigt die bisherige Ausnahmeregelung, die es Vermietenden erlaubte, Heizkosten für Wohnungen, die mit Wärmepumpen beheizt werden, pauschal abzurechnen.