CO2-Kosten als Sanierungsanreiz

Veröffentlicht am: 04.04.2023
Seit Anfang 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxid­kosten­aufteilungs­gesetz – CO2KostAufG) in Kraft. Es legt fest, wie der aus dem Brenn­stoff­emissions­handels­gesetz (BEHG) herrührende CO2-Preis zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen ist.

Bei Wohngebäuden erfolgt die Kostenaufteilung nach einem 10-Stufenmodell entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes.

10-Stufenmodell CO2

Ziel des Gesetzgebers ist es, das Vermieter-Mieter-Dilemma aufzubrechen. Bisher gab es für Vermietende kaum Anreize für energetische Sanierungen, da die resultierenden Einsparungen lediglich den Mietenden zugutekamen. Das ändert sich zukünftig: Ab 2024 reduzieren Sanierungsmaßnahmen den Anteil des Vermietenden an den CO2-Kosten – vorausgesetzt sie verringern den Kohlendioxidausstoß der Immobilie.

Mit Hilfe unseres CO2-Kostenrechners können Sie die Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Ihre Liegenschaft ermitteln. Der Clou: Neben den aktuellen Kosten erstellt der Rechner auch eine 10-Jahres-Prognose und berücksichtigt dabei den jährlich steigenden CO2-Preis. Das erleichtert es Vermietenden, die Rentabilität von geplanten Sanierungsmaßnahmen zu überschlagen.

Detaillierte Informationen zur Aufteilung der CO2-Kosten finden Sie unter https://www.brunata-metrona.de/infocenter/know-how/co2-kosten/

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Etwa ein Drittel der in Deutschland eingesetzten Primärenergie entfällt auf den Gebäudesektor. Die ehrgeizigen und notwendigen nationalen CO2-Einsparziele sind nur erreichbar, wenn die Potenziale konsequent identifiziert und genutzt werden.