GEG-Update: Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen

Veröffentlicht am: 18.09.2024
Ab dem 1. Oktober 2024 erweitern sich die Prüf- und Optimierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie gelten dann für alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Bisher waren nur Gasheizungen betroffen.

Die Fristen für die Überprüfung richten sich nach dem Einbaudatum:

  • Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, sind bis spätestens 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen.
  • Heizungsanlagen mit späterem Einbaudatum müssen überprüft und optimiert werden, wenn sie 15 Jahre alt sind. Diese Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach dem 15. Jahr des Einbaus erfolgen.

Ebenfalls ab dem 1.10.2024 müssen neu errichtete Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen werden. Auch diese Vorschrift betrifft Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen.

Beim hydraulischen Abgleich werden die Heizkörper im Gebäude so eingestellt, dass sie alle die richtige Menge an Heizwasser erhalten. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass alle Räume gleichmäßig beheizt werden und keine Über- oder Unterversorgung stattfindet. Dies steigert die Energieeffizienz sowie den Wohnkomfort und senkt gleichzeitig die Heizkosten. Nähere Informationen zum hydraulischen Abgleich finden Sie hier.