Mieterstrom für Mehrfamilienhäuser vereinfacht
Das Bundeskabinett hat das „Solarpaket I“ beschlossen. Ein zentraler Bestandteil darin ist die sogenannte „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Sie macht die lokale Nutzung von Solar-Strom in Mehrfamilienhäusern attraktiver. Bisher war dies nur möglich, wenn der Betreiber der Photovoltaik-Anlage die Vollversorgung der Abnehmer sicherstellte. Da er hierzu in der Regel Strom zukaufen musste, war dieses Modell wenig attraktiv.
Durch das neue Gesetz wird die Teilversorgung ermöglicht. Die Nutzenden verbrauchen den lokal erzeugten Strom soweit vorhanden und decken ihren restlichen Bedarf durch individuell abgeschlossene Stromlieferverträge. Voraussetzungen für die Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind:
- Der Strom wird direkt im Gebäude verbraucht ohne Durchleitung durch ein Verteilnetz.
- Der Stromverbrauch wird viertelstündlich gemessen.
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