Nebenkostenprivileg endet am 1. Juli
Bereits vor Jahren beschlossen, nun wird es Realität: Am 1. Juli 2024 endet das Nebenkostenprivileg. Der sperrige Begriff bezeichnet die Möglichkeit für Vermieter, die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Ab der Jahresmitte sind Mieter nicht mehr automatisch an den vom Vermieter ausgewählten Kabelanbieter gebunden. Dadurch möchte der Gesetzgeber den Wettbewerb auf dem Markt für TV-Dienstleistungen stärken.
Den Mietern entsteht dadurch mehr Wahlfreiheit, gleichzeitig jedoch auch zusätzlicher Aufwand bei der Auswahl ihres TV-Anbieters. Sie können das für sie beste Angebot wählen, müssen sich aber selbst um den Vertragsabschluss kümmern. Als Vermieter dürfen Sie Kosten für den Kabelanschluss nur bis einschließlich 30.6. umlegen. Für Kunden, die uns mit der Nebenkostenabrechnung beauftragt haben, erledigen wir die stichtagsgenaue Umsetzung. Informationen zur Hausnebenkostenabrechnung finden Sie hier.