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CO2-Kosten als Sanierungsanreiz

Seit Anfang 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxid­kosten­aufteilungs­gesetz – CO2KostAufG) in Kraft. Es legt fest, wie der aus dem Brenn­stoff­emissions­handels­gesetz (BEHG) herrührende CO2-Preis zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen ist. Bei Wohngebäuden erfolgt ...[mehr]

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