Preisbremse für Heizstrom nachjustiert
Am 23. Juni hat der Bundestag eine Änderung des Strompreisbremsengesetzes beschlossen. Die bisherige Strompreisbremse sah vor, dass der Bruttopreis für Geringverbraucher wie Haushalte und kleinere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wurde. Dies galt für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs.
Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führte die Regelung in vielen Fällen nur zu geringen Entlastungen. Dadurch waren sie im Vergleich zu Betreibern reiner Öl- oder Gasheizungen benachteiligt.
Ab 1. August wird deshalb für Abnehmer mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis – also der Preis, zu dem sie 80 Prozent ihres Kontingents bekommen – von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Dies gilt jedoch nur für Stromkunden, die einen tageszeitvariablen Tarif haben.