BGH-Urteil: Rauchmelder-Inspektion ist umlagefähig

Veröffentlicht am: 13.01.2023
Die Kosten für die jährliche Rauchmelder-Inspektion sind im Wohnraummietverhältnis als „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV auf Mietende umlegbar. Sie fallen unter die vertragliche Umlagevereinbarung, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen vorsieht. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 5. Oktober 2022 (Az. VIII ZR 117/21) festgestellt.
BGH-Urteil Rauchmelder-Inspektion