Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme einmalig erlassen wird. Dies dient als Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.
Das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme entlastet Verbrauchende bei den Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Für Beziehende von Erdgas heißt das, dass im Dezember die Pflicht entfällt, vertraglich vereinbarte Voraus- bzw. Abschlagszahlungen zu leisten.
Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Mietende will die Bundesregierung dann unterstützen, wenn sie die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mietende weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.
Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.
Mietende, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mietende, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten – oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.
Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, den Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.
FAQ-Liste des BMWK “Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich”