Förderung für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen
Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Immobilienbesitzer bei der Sanierung von Gebäuden, wenn dadurch der CO2-Ausstoß dauerhaft gesenkt wird. Dazu zählen unter anderem der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die Förderung verteilt sich auf verschiedene Bausteine:
- 30 Prozent Grundförderung bei Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien
- für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten
- selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung (bzw. Nachtspeicherheizung oder alte Biomasseheizung) vor 2029 umrüsten, profitieren vom Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent. Danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029
- der Einkommens-Bonus von 30 Prozent gilt ebenfalls für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer und zwar solche mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr
Die einzelnen Bausteine können kumuliert werden und zwar bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 70 Prozent. Förderfähig sind Investitionskosten für den Heizungstausch bis 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus – der höchstmögliche Zuschuss beträgt also 21.000 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden bestimmt sich die Höhe der förderfähigen Kosten aus der Quadratmeterzahl.
Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden – etwa für die Dämmung der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. In der Summe gilt dann für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen – zinsverbilligt bei Selbstnutzung von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Der Ergänzungskredit ist auch für Nichtwohngebäude erhältlich.
Förderanträge für den Heizungstausch können ab dem 27.2.2024 bei der KfW-Bank gestellt werden.