Weg frei für Online-Eigentümerversammlungen

Veröffentlicht am: 15.07.2024
WEGs können Eigentümerversammlungen künftig vollständig online abhalten. Das hat der Bundestag in einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Seit der vorherigen WEG-Reform konnten bereits einzelne Wohnungseigentümer online an Präsenzversammlungen teilnehmen, einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss vorausgesetzt. Die nun beschlossene Gesetzesänderung erweitert diese Möglichkeit, sodass Eigentümerversammlungen auch vollständig virtuell abgehalten werden können.

Gemäß der neuen Regelung können Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Einführung rein virtueller Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft beschließen. Ein solcher Beschluss ist gesetzlich auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt und muss anschließend neu gefasst werden. Trotz dieser Neuerung bleibt es vorerst Pflicht, bis Ende 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Eigentümer beschließen einstimmig, darauf zu verzichten.

Die Gesetzesänderung bringt erhebliche Vorteile für Verwalter und Eigentümer, darunter Zeit- und Kostenersparnis, höhere Teilnahmezahlen und Effizienz. Die Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung stellt somit einen wichtigen Schritt in Richtung einer digitalen und zukunftsfähigen Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften dar. Wie BRUNATA-METRONA die Digitalisierung der Immobilienbranche vorantreibt, hören Sie in unserem Podcast.