Rauchmelder-Ferninspektion: Fortschritt oder Sicherheitsrisiko?
In fast allen Bundesländern besteht die Pflicht zur Ausstattung von Wohnräumen mit Rauchmeldern. Um die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherzustellen, sind jährliche Prüfungen vorgeschrieben. Darüber, wie diese Prüfung durchzuführen ist, gibt es Diskussionen. Dabei ist die maßgebliche Verordnung eindeutig. Vor mehr als zehn Jahren begannen die ersten Bundesländer, die lebensrettenden Geräte für Mietwohnungen verpflichtend vorzuschreiben.
DIN-Novelle macht den Weg frei
Die Novelle der Richtlinie DIN 14676 im September 2012 eröffnete „die grundsätzliche Möglichkeit, auch andere gleichwertige Maßnahmen für die Inspektion einschließlich der Funktionsprüfung von Rauchmeldern anzuwenden.“ Ausdrückliches Ziel dieser Neuregelung war es, „Innovation und neue Technologien nicht zu behindern.“ Die DIN 14676 schreibt eine Überprüfung der Rauchmelder im Jahresrhythmus vor und beschreibt, was geprüft werden muss. Es werden jedoch keine Vorgaben an das Wie gemacht. Seit Verabschiedung der DIN-Novelle kann eine Ferninspektion die Prüfung vor Ort also ersetzen. Der Weg war frei für eine neue Generation von Rauchmeldern. Diese neuen Geräte verfügen über zusätzliche Funktionen. Mittels der Abdecküberwachung erkennt das Gerät, ob die Raucheindringöffnungen frei sind. Funktionsrelevante Beschädigungen werden durch regelmäßige Selbsttests entdeckt und gemeldet. Die Lageprüfung stellt fest, ob sich das Gerät noch an der Decke befindet oder ob es demontiert wurde. Die Umgebungsprüfung stellt sicher, dass sich keine Hindernisse in der Nähe befinden, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchmelder behindern würden. Und die Funktionalität des akustischen Signalgebers wird durch die Alarmprüfung sichergestellt. Lage- und Umgebungsprüfung sind Ausstattungsmerkmale, über die konventionelle Rauchmelder in der Regel nicht verfügen. Da diese Funktionen bei den fernprüfbaren Modellen das ganze Jahr über aktiv sind sorgen sie für erhöhte Sicherheit. Ein weiteres Plus an Sicherheit entsteht dadurch, dass fernprüfbare Geräte tatsächlich nahezu alle geprüft werden können. Wird die jährliche Kontrolle in Form einer Prüfung vor Ort vollzogen, so passiert es in bis zu 5 % der Fälle, dass kein Zutritt zur Wohnung möglich ist.